Bestimmungen
Metal Blanc Bourg-Fidèle - France
Durch seine Recycling-Tätigkeit gehört unser Unternehmen nach dem französischen Gesetz zu den Einrichtungen, die zu besonderem Umweltschutz verpflichtet sind und unterliegt damit dem Gesetz Nr. 76/663 vom 19. Juli 1976.
Die Präfektur des Départments Ardennes, in deren Zuständigkeit die Überwachung dieser Einrichtungen fällt, hat eine Betriebsgenehmigung erteilt, deren Modalitäten im arrêté préfectoral* (Anordnung der Präfektur) zur Klassifizierung des Betriebs Nr. 4786 vom 31. März 2008 festgelegt sind.
Darüber hinaus hat die Präfektur des Départements Ardennes in sechs weiteren präfektoralen Anordnungen die entsprechenden Durchführungs- und Überwachungsvorschriften festgelegt:
- Zusatzerlass vom 02. November 2009, „Geruchsentwicklung“
- Zusatzerlass vom 12. März 2010, „RSDE-Erlass“ (Verringerung der Schadstoffeinleitung in das Grundwasser
- Zusatzerlass vom 4. August 2010, „Brandschutz“
- Zusatzerlass vom 8. Juli 2013
- Zusatzerlass vom 8. August 2014 (im Download-Bereich zum Herunterladen verfügbar)
- Klassifizierung SEVESO* hohes Gefahrenpotenzial, in Anwendung des Erlasses Nr. 2010-369 vom 13. April 2010
Zusätzlich hat Métalblanc auch die Anforderungen des Ministeriumserlasses vom 2. Februar 1998 zum Schutz der Qualität von Luft und Wasser in das eigene Verfahrensmanagement integriert.
Gemäß unseren gesetzlichen Verpflichtungen werden die verschiedenen Kontrollen und Analysen, die entweder intern oder von externen, vom Umweltministerium zugelassenen Laboren durchgeführt werden, regelmäßig an die zuständigen staatlichen Stellen übermittelt. Die öffentlichen Informationen werden jährlich von der Kommission zur Überwachung der Betriebsstätte (CSS, Commission de Suivi de Site) veröffentlicht und können bei der Kommunalverwaltung des Unternehmenssitzes (08230 BOURG FIDELE) eingesehen werden.